Effektenkommissionsgeschäft
- Effektenkommissionsgeschäft
bevorzugte Art der Abwicklung von Kundenaufträgen zum An- und Verkauf von Wertpapieren. Bei Aufträgen in amtlich notierten Wertpapieren treten Banken als Effektenkommissionär auf (im eigenen Namen für Rechnung eines anderen). Die Rechtsstellung der Bank als ⇡ Kommissionär wird nicht durch den Vorbehalt des ⇡ Selbsteintritts (möglich nach § 400 HGB) berührt. Die Bank ist zur unverzüglichen Ausführungsanzeige verpflichtet, braucht aber nicht den Dritten, mit dem das Geschäft abgeschlossen wurde, namhaft zu machen, wie sonst beim Kommissionsgeschäft (§ 384 HGB).
- E. wird nur bei amtlich notierten Papieren angewandt, während Freiverkehrswerte im Eigengeschäft (⇡ Eigenhandel) gehandelt werden.
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Effekten — Ef|fẹk|ten 〈Pl.; Wirtsch.〉 1. Wertpapiere 2. Urkunden über langfristige Kapitalanlagen, bewegl. Habe, Besitz (an Waren) * * * Ef|fẹk|ten <Pl.> [nach frz. effets, Pl. von: effet ↑ (Effet)]: 1. (Börsenw.) an der Börse gehandelte Wertpapiere … Universal-Lexikon
Effektengeschäft — i.w.S. verschiedenartige Geschäfte mit Wertpapieren. Dazu gehören: (1) der kommissionsweise An und Verkauf von Effekten (⇡ Effektenkommissionsgeschäft), (2) der ⇡ Eigenhandel mit Effekten im ⇡ Tafelgeschäft und im Spekulationsgeschäft für eigene… … Lexikon der Economics
Hauck & Aufhäuser — Logo Hauck Aufhäuser Privatbankiers KGaA Die Hauck Aufhäuser Privatbankiers KGaA ist eine Privatbank mit Sitz in Frankfurt am Main und München. Sie ist eines der wenigen Privatbankhäuser, das eigenständig von persönlich haftenden Gesellschaftern… … Deutsch Wikipedia
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA — Logo Hauck Aufhäuser Privatbankiers KGaA Die Hauck Aufhäuser Privatbankiers KGaA ist eine Privatbank mit Sitz in Frankfurt am Main und München. Sie ist eines der wenigen Privatbankhäuser, das eigenständig von persönlich haftenden Gesellschaftern… … Deutsch Wikipedia
Hauck & Aufhäuser — Hauck Aufhäuser Staat Deutschland Sitz Frankfurt am Main … Deutsch Wikipedia
Selbsteintritt — 1. Allgemein: Befugnis einer Person, durch bestimmtes Verhalten in ein zwischen anderen Beteiligten abgeschlossenes oder auszuführendes Geschäft als Vertragspartner einzutreten oder das Geschäft auf eigene Rechnung zu übernehmen. 2. S. beim… … Lexikon der Economics